Katholische Schulen in freier Trägerschaft sind eine von der Verfassung geförderte Alternative zu öffentlichen Schulen. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht in Art. 7 Abs. 4:
„Das Recht zur Einrichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates…“
Als die Salvatorianerinnen auf Wunsch des Erzbischofs von Köln, Kardinal Frings, die Realschule für Mädchen in Horrem übernahmen, erhielten sie dazu die Genehmigung des Kultusministers. In einem Brief des Regierungspräsidenten Köln vom 29.04.54 heißt es:
An die Ordensgenossenschaft der Schwestern vom Göttlichen Heiland, Höhenweg 51, Horrem:
“ Der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich mit Erlass vom 10. April 1954 damit einverstanden erklärt, dass mit Wirkung vom 1. April 1954 die private Realschule für Mädchen in Horrem durch Ihre Ordensgenossenschaft übernommen wird.“
Die Kongregation der Salvatorianerinnen ist kirchenrechtlich ein apostolisches Institut päpstlichen Rechts. Die weltweite Kongregation ist in Provinzen und Regionen aufgeteilt. Zivilrechtlich sind die Salvatorianerinnen der Deutschen Provinz ein Verein, der beim Amtsgericht eingetragen und als gemeinnützig anerkannt ist.
Im Jahr 1954 übernahm also das Provinzialat der Schwestern vom Göttlichen Heiland (Salvatorianerinnen) e.V., Bonn, die Trägerschaft der Mädchen-Realschule Mater Salvatoris.
Als Träger einer freien Schule stellen die Salvatorianerinnen die Gebäude zur Verfügung, sorgen für deren Erhaltung und eine gute Einrichtung, erbringen die gesetzliche Eigenleistung und kommen für die Kosten auf, die wegen nicht ausreichender Pauschalbeträge anfallen. Das ist der äußere Rahmen, der notwendig ist, um den Auftrag des Ordensgründers zu erfüllen, der den Schwestern Unterricht und christliche Erziehung der Mädchen besonders ans Herz gelegt hat. Soweit die Schule der staatlichen Schulaufsicht untersteht, hat der Träger einer freien Schule für Gleichwertigkeit, nicht aber Gleichartigkeit zu sorgen.
Im Jahr 1998 begannen viele Ordensgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland nach neuen Trägermodellen zu suchen. Bei den Salvatorianerinnen spielte dabei die Idee des Ordensgründers eine Rolle, dass Ordensleute und „Laien“ zusammen für die Verwirklichung des Reiches Gottes arbeiten sollten. So wünschten sich die Salvatorianerinnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr in die Verantwortung für die Schule einzubeziehen; Eltern, Ehemalige und Politiker in irgendeiner Form zu beteiligen.
Die Salvatorianerinnen wählten schließlich die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als Träger-Modell. Es sollte eine Gesellschaft entstehen mit zwei Gesellschaftern: Der Schwestern Salvatorianerinnen e.V. Kerpen und ein noch zu gründender „Verein zur Mitträgerschaft der Mädchen-Realschule Mater Salvatoris in Kerpen-Horrem e.V.“, kurz Mitträgerverein genannt.
Der Mitträgerverein wurde am 18. Oktober 2000 gegründet. Mitglieder des Vereins sind Menschen, die sich für Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere für die Mädchen-Realschule Mater Salvatoris einsetzen wollen, und so eine breite Lobby im politischen und kirchlichen Raum darstellen. Es geht in erster Linie um persönliches Engagement; der Jahresbeitrag in Höhe von 50 Euro spielt eine nachgeordnete Rolle.
Die Aufgabe des Vereins ist laut Satzung „die Unterstützung der Realschule Mater Salvatoris (früher: Mädchen-Realschule). Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
a) die Beteiligung als Mitgesellschafter der Realschule Mater Salvatoris GmbH
b) die Förderung von schulischen Einrichtungen, die die Realschule Mater Salvatoris ergänzen.“
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Die Mitgliederzahl des Vereins ist auf 70 beschränkt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines Mitglieds. Zur Zeit hat der Verein auch fünf juristische Personen als Mitglieder:
- die Pfarrei Christus König, Kerpen-Horrem
- SC Buchenhöhe Horrem 1977 e.V.
- Volksbank Erft eG
- die Norddeutsche Provinz der Ordensgesellschaft der Salvatorianer SDS e.V.
- Baues-Otte GbR Immobilien
Der Vorstand des Vereins hat ein geborenes Mitglied, das von der Provinzoberin benannt wird. Vier weitere Vorstandsmitglieder werden für drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit:
Die erste Vorsitzende: Frau Sibille Simons
Die stellv. Vorsitzende: Frau Birgit Freund
Die Schriftführerin: Sr. Angela Cöppicus, SDS
Die Schatzmeisterin: Frau Josephine Köbler
Den Vertreter des Vereins in der Gesellschafterversammlung der Realschule Mater Salvatoris GmbH: Herrn Guido Mölgen
Wechsel in der Geschäftsführung: Frau Josephine Köbler
(Stand Juni 2022)
Am 1. Januar 2002 wechselte der Träger der Mädchen-Realschule Mater Salvatoris. Mit der Anerkennung durch den Erzbischof von Köln, Kardinal Meisner, und der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln übernahm die „Mädchen-Realschule Mater Salvatoris gGmbH Kerpen“ die Trägerschaft der Mädchen-Realschule Mater Salvatoris in Horrem.
Seit 29.10.2018 heißt die Schule „Realschule Mater Salvatoris gGmbH Kerpen“ bedingt durch die Aufnahme von Jungen im Sommer 2016.
Alleinige Geschäftsführung der gGmbH hat Frau Josephine Köbler. Die gGmbH ist als gemeinnützig anerkannt.
(Stand Juni 2022)