Realschule Mater Salvatoris

Theresia-v-Wüllenweber-Str. 28, 50169 Kerpen-Horrem
Sekretariat: 02 27 3 / 80 78
Sekretariat:02 27 3 / 85 00
Tagesstätte: 02 27 3 / 91 33 62

Schulordnung der Realschule Mater Salvatoris

Präambel

Unsere katholische Schule wird seit 1954 vom Orden der Salvatorianerinnen getragen. Hier soll in einer Gemeinschaft, die sich durch Verantwortung für andere und einen selbst zeigt, gelebt und leistungsorientiert gelernt werden. Dies beinhaltet gleichermaßen Rechte und Pflichten für alle.

Unser katholisches Profil prägt den Unterricht und das Miteinander. Durch unseren Erziehungsauftrag und unser Bildungsangebot stellen wir Weichen für eine offene Haltung und die Bereitschaft für lebenslanges Lernen.

Dies impliziert die Anerkennung des Menschen als Mensch, die Zusammenarbeit und wechselseitige Hilfe sowie Rücksichtnahme und Verständnis.

I. Unterrichtsrahmen

  1. /Schülerinnen und Schüler werden ab 8.00 Uhr ins Gebäude eingelassen. Über Sonderregelungen bei extrem schlechter Witterung entscheidet die Aufsicht.
  2. Fahrschülerinnen und Fahrschüler können bei schlechter Witterung ab 7.30 Uhr den Fahrschülerraum nutzen.Um 7.50 Uhr gehen alle wieder nach draußen.
  3. Die Schülerinnen/Schüler sind pünktlich zu Unterrichtsbeginn in den Klassen- oder Fachräumen.
  4. Sie stehen zur Begrüßung der Lehrperson zu Beginn der Unterrichtsstunde auf.
  5. Am Anfang der ersten und am Ende der letzten Stunde wird gebetet. Dabei verhalten sich alle würdig und rücksichtsvoll.
  6. Zu Beginn jeder Stunde kontrolliert die Lehrperson die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler.
  7. Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn eine Lehrperson fehlen, meldet dies ein/e Klassensprecher/in oder ein/e Kurssprecher/in im Lehrerzimmer.
  8. Während des Unterrichtes wird weder gegessen noch getrunken. An heißen Tagen sind Trinkpausen erlaubt. Diese Ausnahmeregelung liegt im Ermessen der unterrichtenden Lehrkraft. Offene Getränke sind ausschließlich während der großen Pause auf dem Schulhof erlaubt.
  9. In dringenden Ausnahmefällen darf der Klassenraum nach Beginn des Unterrichtes von einzelnen Schülerinnen oder Schülern verlassen werden. Die Lehrperson trifft hier die Entscheidung. – Sonst ist das Verlassen des Raumes erst nach dem Schellen wieder gestattet.
  10. Zur letzten Stunde dürfen Schultaschen und Garderobe zum Fachraum mitgenommen werden.
  11. Am Ende der letzten Stunde in einem Raum sorgen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht der Lehrperson dafür, dass der Klassen- oder Fachraum sauber und ordentlich verlassen wird. Der Klassenlehrer oder Fachlehrer darf dafür besondere Regelungen treffen.
  12. Nach Schulschluss ist für Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Tagesstätte gehören nur noch der Aufenthalt im Fahrschülerraum erlaubt.

II. Pausenregelungen

  1. Alle Schülerinnen und Schüler müssen am Ende der 2.,4. und 6. Stunde die Gebäude verlassen. Besondere Ausnahmefälle müssen vom Klassenlehrer oder der Schulleitung schriftlich genehmigt sein.
  2. In Regenpausen dürfen die Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse in ihrem Klassenraum bleiben. Die Klassen 5 bis 7 gehen unter die Pausenhallen. Regenpausen werden durch ein besonderes Klingelzeichen bekanntgegeben.
  3. Während der Schulzeit, also auch während der Pausen, darf keine Schülerin und kein Schüler das Schulgelände ohne Erlaubnis einer Lehrperson verlassen. Die weißen Linien zeigen die Begrenzung auf.
  4. Nur in Notsituationen dürfen Schülerinnen und Schüler vor Ende der Pausen zum Lehrerzimmer kommen.
  5. Das Sekretariat, der Getränkeautomat sowie die Toiletten sind in der Pause zugänglich und können genutzt werden.
  6. Ballspiele sind nur in den ausgewiesenen Schulhofbereichen mit Softbällen erlaubt.
  7. Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich in den Pausen nur auf dem großen und kleinen Schulhof und dem Übergangsbereich dazwischen aufhalten (weiße Linien bitte beachten).
  8. Schülerinnen der 10. Klassen übernehmen die von der SV eingeteilte Hausaufsicht. Den Anordnungen der Hausaufsicht ist Folge zu leisten.
  9. Alle Schülerinnen und Schüler werden im Laufe des Schuljahres zum Hofdienst eingesetzt. Der Hofdienst wechselt alle zwei Wochen klassenweise.

III.      Gottesdienstregelungen

  1. Die 14tägigen Gottesdienste in den Jahrgangsstufen und die großen Gottesdienste zu besonderen Anlässen wie Eröffnung des Schuljahres, Weihnachten, Abschluss der Fastenprojekte, Entlassung der 10. Klassen und Abschlussgottesdienst am Ende des Schuljahres sind besondere Kennzeichen unserer Schule als katholische Ordensschule. Hier ist für alle Schülerinnen und Schüler Anwesenheitspflicht.
  2. Alle Schülerinnen/Schüler gehen pünktlich in die Mehrzweckhalle (oder in Ausnahmenfällen zur Kirche) und halten die vorgegebene Sitzordnung ein, so dass der Gottesdienst um 8.10 Uhr beginnen kann.
  3. Wir tragen eine angemessene Kleidung und nehmen weder Essen noch Trinken mit.
  4. Wir verhalten uns rücksichtsvoll, damit wir gemeinsam singen, beten und feiern können.

IV. Kleidung, persönliche Dinge und allgemeines Verhalten

  1. Jacken, Mäntel und Kopfbedeckungen werden ohne Wertsachen an die Garderobenhaken gehängt.
  2. Die Schülerinnen und Schüler tragen für den Ort „Schule“ angemessene Kleidung (keine Jogginghosen!). Das Tragen freizügiger oder aufreizender Kleidung ist zu unterlassen (Oberteile müssen den Bauch komplett bedecken; kurze Hosen, kurze Kleider sowie Röcke müssen alles bedecken; mindestens bis zur Mitte der Oberschenkel reichen). Auffälliger Gesichtsschmuck (Nase, Augenbrauen, Ohren, Zunge) sowie lange Fingernägel (auch lange Gelnägel) sind nicht zuletzt auch aus Sicherheits- und Hygienegründen (z.B. Hauswirtschaft) nicht gestattet. Bei Nichtbeachten erfolgt der Ausschluss vom Unterricht und das Erteilen der Note „ungenügend“ in sonstiger Mitarbeit
  3. Das Versprühen von Deos und Parfums sowie das Benutzen von Duftkissen ist in allen Räumen und Fluren verboten.
  4. Das Mitführen von Waffen und Zündmitteln jeder Art ist untersagt und hat unter Umständen Konsequenzen über die Schulordnung hinaus (Strafrecht).
  5. Elektronische Kommunikations-, Unterhaltungs- und Aufzeichnungsgeräte jeder Art (insbesondere Smartphones/I-Watches), sowie Zeitschriften und Bücher, die dem Erziehungsziel der Schule widersprechen, werden gemäß § 21, Abs. 4, Nr. 10 Schulgesetz Erzbistum Köln eingezogen, wenn sie auf dem Schulgelände oder auf Schulveranstaltungen, von Schülerinnen öffentlich mitgeführt oder benutzt werden.
  • Elektronische Geräte müssen immer ausgeschaltet sein. Teilabschaltungen wie „stumm“, „Standby“ oder „Flugzeugmodus“ gelten nicht.
  • Die Rückgabe erfolgt durch Abholung im Sekretariat.
  1. Abfallbeseitigung und Ordnung ist zu jeder Zeit und an jedem Ort Aufgabe jeder Schülerin und jedes Schülers.
  2. Das Laufen, das Klettern auf Einrichtungsgegenständen und die Benutzung von Fahrgeräten jeder Art sind in den Schulgebäuden verboten, ebenso das Werfen oder Schießen von Gegenständen jeder Art auf dem gesamten Schulgelände mit Ausnahme des Ballspielbereiches.

V. Zusätzliche Regelungen für den Schulbetrieb

  1. Die Klassenlehrer und Kursleiter der Differenzierungskurse (ab Klasse 7) teilen in ihrer Klasse / ihrem Kurs folgende Dienste ein und erklären den Schülerinnen und Schülern die Aufgaben: Klassenbuchdienst, Tafeldienst, Gebetsdienst, Energiedienst. Weitere Dienste können zusätzlich eingerichtet werden.
  2. Die Schülerinnen und Schüler wählen zu Beginn jedes Schuljahres zwei gleichberechtigte Klassensprecher(innen) mit jeweils absoluter Mehrheit.
  3. In den Klassen befindet sich an und unter den Tischen nur das Arbeitsmaterial für die aktuelle Unterrichtsstunde. Nach Schulschluss bleibt (außer der Schreibunterlage) kein Arbeitsmaterial an den Tischen zurück.
  4. Jede Schülerin und jeder Schüler hat auf dem Tisch eine saubere Schreibunterlage, die nur mit dem eigenen Namen beschriftet ist. Ein Bekleben oder „Dekorieren“ ist nicht gestattet.
  5. Der Gang von H22-H24 („Blumengang“) darf wegen der Enge nur in besonderen Situationen (Regen, Glatteis, Unterricht in diesen Räumen, eigenes Schließfach in diesem Gang) von Schülerinnen und Schülern benutzt werden.
  6. Das Kauen von Kaugummi ist während des kompletten Schultages untersagt.

Stand 21.11.2013