Aufgrund der derzeitigen problematischen Situation bezüglich der Attestpflicht beim Versäumen einer Klassenarbeit in den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird die Attestpflicht bis weiteres ausgesetzt.
Schüler*innen, die eine Klassenarbeit nicht mitschreiben können, werden telefonisch im Sekretariat und später schriftlich beim Klassenlehrer krankgemeldet. Die Arbeit kann dann zu einem vom Fachlehrer festgelegten Termin nachgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie auch das Schaubild auf unserer Homepage, das den Handlungsablauf bei akuten Erkältungssymptomen erläutert.
Dr. H. Kolewa, Schulleiter