Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie wissen ist das Infektionsschutzgesetz geändert worden, was auch bestimmte Veränderungen für die Schulen mit sich bringt. So fällt zum Beispiel generell die Maskenpflicht.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Dies empfehlen wir auch.
Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
In der Folge dieses Beschlusses wird auch das anlasslose Testen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.
Die Schulleitung